In der Alten Kirche wurde Ostern als Einheit von Leidensgedächtnis und Auferstehungsfeier in der Osternacht begangen („Vollpascha“). Ab dem 4. Jahrhundert wurde das höchste Fest im Kirchenjahr als Dreitagefeier (Triduum Sacrum oder Triduum paschale) historisierend entfaltet. Die Gottesdienste erstrecken sich seitdem in den meisten Liturgien von der Feier des letzten Abendmahls am Gründonnerstagabend – dem Vorabend des Karfreitags – über den Karsamstag, den Tag der Grabesruhe des Herrn, bis zum Anbruch der neuen Woche am Ostersonntag.
Mit dem Ostersonntag beginnt die österliche Freudenzeit („Osterzeit“), die fünfzig Tage bis einschließlich Pfingsten dauert. Im Mittelalter entwickelte sich aus dem ursprünglichen Triduum ein separates Ostertriduum, das die ersten drei Tage der Osteroktav von der restlichen Feierwoche abhob. Später wurde dieser arbeitsfreie Zeitraum verkürzt, bis nur noch der Ostermontag als gesetzlicher Feiertag erhalten blieb.
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